SVA Gesundheitshunderter
Voraussetzungen
- Sie sind nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz ( GSVG) krankenversichert.
- Sie wählen zwischen einem von der SVA qualitätsgesicherten oder einem individuellen Programm.
- Sie investieren mindestens 150 EUR in Ihre Gesundheit und zahlen die Rechnung ganz normal im Voraus.
- Danach stellen Sie den Antrag auf einen SVA Gesundheitshunderter mit einer Rechnungskopie bei Ihrer Landesstelle.antrag_sva_gesundheitshunderter.pdf
- Die Antragstellung für einen SVA Gesundheitshunderter ist einmal pro Jahr möglich.
Ziel/Absichten
- Verbesserung des eigenen Körperstatus
- Verminderung von Beschwerden
- Schmerzfreiheit
- Verbesserung der eigenen Lebensqualität
- Verbesserung der persönlichen Lebenssituation
- Verbesserung der Arbeitsleistungsfähigkeit
Inhalt
- Anamnese, Befund, Untersuchung
- Erstellung Körperstatus
- Zielformulierung mit Patienten
- Erstellung eines persönlichen Programmes nach Wunsch des Patienten