Wann ist die Therapie beendet?
Unser Ziel ist, abhängig vom Befund und dem Behandlungsziel, Ihre gänzliche Genesung, die Verbesserung oder der Erhalt des Ausgangszustandes. Grundsätzlich definiert dabei die ärztliche Verordnung den zulässigen Umfang. Sollte aus therapeutischer Sicht oder auch aufgrund Ihrer eigenen Wahrnehmung eine Fortsetzung der Behandlungen empfehlenswert sein, können, nach Konsultation des zuweisenden Arztes, in Form einer Folgeverordnung, weitere Behandlungen durchgeführt werden.
Natürlich kann eine Behandlung auch jederzeit im Einvernehmen beendet werden.